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Kulturrabatt

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Demonstrant gegen den Migrantenbonus anlässlich des Prozesses gegen die türkischen Mörder von Jonny Kuczmierczyk[mp] am Berliner Alexanderplatz[wp] 2012.

Mit den Begriffen Kulturrabatt, Migrantenbonus oder Verständnisjustiz werden in Deutschland Strafurteile kritisiert, bei denen der Richter das Straßmaß aufgrund der Berücksichtigung des kulturellen Hintergrundes des Täters abmildert. Die deutsch­feindliche Rechtspraxis ist bei Gewalt­taten, insbesondere bei Strafprozessen zu so genannten "Ehrenmorden", üblich geworden. Rechts­wissen­schaft­lich handelt sich um eine Form der Zwei-Klassen-Justiz, moral­theoretisch um Kulturrelativismus[wp].

Zum multikulturalistischen Bonus gehört im weiteren Sinne auch die Unter­schlagung der Herkunft von ausländischen Gewalt­tätern in der Bericht­erstattung der Systempresse.

Beispiele

Im März 2014 verurteilte das Landgericht Wiesbaden einen Afghanen, der seine schwangere deutsch-amerikanische Exfreundin hinterrücks erstochen hatte, zu einer lebens­langen Freiheits­strafe. Von der Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld, die eine Haft­entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren verhindern würde, sah das Gericht jedoch ab mit der Begründung, dass der Täter sich "aufgrund seiner kulturellen und religiösen Herkunft in einer Zwangslage befunden" habe.[1][2]

Zitat

  • "Das Gericht darf strafmildernd werten, dass der Angeklagte zur Begehung der Tat [Anm.: Vergewaltigung in der Ehe] infolge seines anderen Kultur­kreises (Islam, dessen Rollen­verständnis der Frau) eine geringere Hemmschwelle zu überwinden hatte."[3]

Einzelnachweise

Querverweise

Netzverweise