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Lebensmittelpunkt

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Der Begriff Lebensmittelpunkt ist ein Konstrukt im Familienrecht.[1] Dahinter steht die juristische Fiktion, dass das Kindeswohl nur gewährleistet sei, wenn Kinder nach einer Scheidung/Trennung einen örtlich definierten Lebens­mittel­punkt hätten.

Bedeutung im familienrechtlichen Diskurs

Die Lebensmittelpunktfiktion wird von Müttern, Richtern, Jugend­ämtern, Gutachtern, Verfahrens­beiständen und Anwälten verwendet, wenn sie in einem Umgangs­verfahren die Einführung oder Fortsetzung eines Paritäts­modells (paritätischen Wechselmodells) verhindern wollen.

Die Befürworter der Fiktion vom Lebensmittelpunkt und ihre Argumente

In solchen Fällen wird regelmäßig behauptet und in Gerichts­urteilen zuweilen gebets­mühlen­haft wiederholt - besonders bemerkenswert in den Beschlüssen des OLG Koblenz vom 12.01.2010 und des OLG Hamm vom 16.02.2012) - Kinder würden für ihre gesunde Entwicklung einen solchen Mittelpunkt benötigen, weil sie sonst "perspektivisch im Grunde nirgends richtig zu Hause seien und nirgendwo richtig Stabilität erlebten", "unter der Tatsache [litten], dass es keinen klaren Aufenthalts­schwerpunkt gebe, dass sie kein eindeutiges Zuhause hätten und dass ihre alltäglichen Abläufe aufgespalten auf zwei Wohn-Umfelder aufgeteilt seien", "dass das Wechselmodell für die Kinder den Verlust ihres Zuhauses bedeute mit der Folge, nirgends zu Hause zu sein".

Auch ist oft zu hören, unterschiedliche Erziehungs­stile würden zum Problem, wenn Kinder sich zeitlich zu gleichen Teilen bei Mutter und Vater aufhielten. Dazu bemerkte das OLG Celle in seinem Beschluss 15 WF 241/07 vom 4. Januar 2008: "Es dürfte [auch bei zusammen­lebenden Eltern] eher der Regel als einer Ausnahme entsprechen, dass Mutter und Vater eines Kindes unterschiedliche Erziehungsmaßstäbe anlegten, ohne dass dies mit Nachteilen verbunden sei."[2]

Entgegengesetzte Erfahrungen aus der Praxis, konträre Spruchpraxis von Gerichten

Inzwischen belegen diverse Unter­suchungen zu erfolgreich praktizierten Paritäts- bzw. Wechselmodellen, dass Kinder diesen fiktiven Punkt durchaus nicht zwingend benötigen. Hierzu ein Auszug aus einem Interview mit Diane Nimmo von der Schumpeter-Nachwuchs­gruppe am Deutschen Jugend­institut, das Studien zum multi­lokalen Leben von Kindern durch­geführt hat:

Frage an Frau Nimmo: In Deutschland bleiben die Kinder in der Mehrzahl der Fälle bei der Mutter, und der Vater sieht die Kinder an den Wochenenden. In anderen Ländern gibt es eine 50/50-Regelung. Können Sie anhand der Befragungen sagen, ob Kinder einen Lebens­mittel­punkt brauchen - oder ob zwei gleichwertige "Zuhause" ebenso dem Kindeswohl entsprechen?
Antwort Frau Nimmo: Dass die Kinder in Deutschland nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern in den meisten Fällen den überwiegenden Teil der Zeit bei ihrer Mutter verbringen und ihren Vater regelmäßig besuchen, liegt einerseits an der Persistenz der normativen Geschlechterrollen, deren Grenzen sich jedoch zunehmend auflösen. Des Weiteren spielt vor allem der noch immer starke Einfluss der Bindungs­theorie eine große Rolle, die meist konservativ interpretiert wird. Demnach wird die Mutter vor dem Hintergrund des kindlichen Wohls und der kindlichen Bedürfnisse oftmals als primäre Bezugsperson gesehen. Ebenso sind konservative Vertreter der Bindungs­theorie der Ansicht, dass Kinder ein Zuhause brauchen. Darauf basiert die weit verbreitete öffentliche Meinung, dass Kinder, die an zwei Orten leben, mit Gefühlen der Entwurzelung, Zerrissenheit und Orientierungs­losigkeit konfrontiert wären.
Für die von uns befragten mehrörtig lebenden Kinder aber lässt sich klar sagen, dass dies kein Problem darstellt. Sie entwickeln mehrfache Zu­gehörig­keiten: Sie fühlen sich an zwei Orten Zuhause, fühlen sich als Teil zweier Familien und sehen ihre beiden Eltern trotz der Trennung als Teil ihrer eigenen Familie. Dies trifft sowohl für Kinder zu, die ihren primären Lebens­mittel­punkt bei einem Elternteil haben, ebenso aber auch auf Kinder, die zwei in zeitlicher Hinsicht annähernd gleichwertige Lebens­mittel­punkte bei ihrer Mutter und ihrem Vater haben. Aus der Sicht der Kinder birgt das Aufenthalts­arrangement, bei dem es in zeitlicher Hinsicht zwei annähernd gleich­wertige Zuhause gibt, den Vorteil, dass die Kinder gleich viel Zeit mit beiden Eltern verbringen können.[3]

Auch die Beschlüsse etlicher Familiengerichte und einer wachsenden Zahl von Oberlandes­gerichten zeigen, dass der Begriff zunehmend kritisch hinterfragt wird.[4]

Fehlende Definition, kein wissenschaftlicher Nachweis der Notwendigkeit

Der inflationären Verwendung von interessierter Seite steht nicht entgegen, dass es - wie beim in Umgangsverfahren ebenfalls gerne bemühten Begriff "Erziehungsfähigkeit" - bis dato keine auch nur halbwegs brauchbare Definition gibt, was einen "Lebens­mittel­punkt" ausmacht und seine Bedeutung nicht wissenschaftlich evaluiert ist (es gibt lediglich eine steuerrechtliche Definition für Arbeitnehmer).[5]

Zur mangelnden Logik merkt der wissenschaftliche Mitarbeiter der juristischen und wirtschafts­wissen­schaftlichen Fakultät der Universität Halle, Dr. Christoph Mandla, in seiner Kritik des oben erwähnten Koblenzer Beschlusses[6] unter anderem an:

"Dass die Kinder fünf Tage von sieben in den Kindergarten gehen, tagsüber dort also ihren 'Aufenthalts­schwerpunkt' haben, ihr Leben somit in Zuhause und Kindergarten 'aufgespalten' ist, scheint Senat und Sach­verständigem offensichtlich entgangen zu sein."

Und weiter:

"Völlig aus der Luft gegriffen ist zu behaupten, dass die Kinder wegen des Wechsels perspektivisch nirgends richtig zu Hause wären und nirgends richtig Stabilität erlebten. Auch hier fehlt es an einer Erklärung, was es aus psychologischer Sicht heißt, 'richtig zu Hause' zu sein und warum das durch einen Tag mehr Aufenthalt der Kinder pro Woche bei der Mutter dort zu einem 'richtigen Zuhause' führen soll. Ebenso wenig erklärt sich von selbst, dass es an Stabilität fehle. Schon der Begriff bleibt unklar, ebenso das, was damit gemeint sein soll; stattdessen schwülstige Emotionen über ein geradezu metaphysisches Zuhause, den guten, einzigen Ort der Geborgenheit schlechthin."

Zur Frage des wissenschaftlichen Nachweises:

"Was den Leser dieser Entscheidung zudem interessieren dürfte, sind die Exploration und die test­psychologische Untersuchung der Eltern und Kinder, sowie die Interaktions­beobachtung zwischen dem jeweiligen Elternteil und den Kindern und die Gespräche mit den Eltern. [...] Was mag die Sachverständige veranstaltet haben, um so sicher in die Zukunft blicken zu können, dass allein - rein rechnerisch - ein Tag mehr pro Woche bei der Mutter als bei einer jeweils wöchentlichen Betreuung durch beide Eltern die gesunde Entwicklung nun gesichert ist? Die Antwort kann nur lauten: Kein seriöser Psychologe würde so etwas - wissenschaftlich fundiert - behaupten (können). Es scheint also eine Grenze zu geben, die nur bestimmte Richter und Sachverständige erspüren können, an der sich durch einen regelmäßigen, zeitlich immer gleich langen Aufenthalt ein Ort zum Lebens­mittel­punkt verfestigt. Der so bestimmte Lebensmittelpunkt ist eine Erfindung, eine Fiktion: 'Ein Tag mehr Aufenthalt pro Woche bei dem einen Elternteil ergibt nur deshalb dort den Lebensmittelpunkt, weil das Gericht es so sagt, nachdem es zuvor erst dessen Notwendigkeit behauptet hat, weil ihm ansonsten kein Entscheidungs­kriterium eingefallen ist.'"

Außerdem sagt Dr. Mandla, rechtlich könnten für Kinder durchaus zwei Lebens"mittel"punkte bestehen und verweist in diesem Zusammenhang auf § 11 BGB sowie BGHZ 48, Seite 228 und Seite 234: "Doppelwohnsitz".

Gegen die willkürliche Verwendung und mangelnde Logik des Begriffs argumentiert auch der Familien­therapeut und Mediator Peter Thiel.[7]

Multilokaler Alltag von Kindern als Normalität

Im TrennungsFAQ heißt es dazu, der Begriff sei irreführend, weil Kinder immer mehrere Lebens­mittel­punkte hätten, z. B. Schule, Freunde, Großeltern. Sie würden nicht zwischen den Haushalten pendeln, sondern an diesen Orten leben und ohnehin nicht immer in der gleichen Umgebung verbleiben, sondern es gäbe längere Ferien­reisen, Besuche bei Verwandten oder Internats­aufenthalte.[8]

Noch deutlicher und vor allem quasi von offizieller Seite wird der Verwendung des un­wissen­schaftlichen Begriffs vom "Lebens­mittel­punkt" in einer vom Bundes­familien­ministerium beauftragten Studie widersprochen (Familiale Erziehungs­kompetenzen - Beziehungs­klima und Erziehungs­leistungen in der Familie als Problem und Aufgabe, Juventa-Verlag 2005, ISBN 3-7799-0321-0). Diverse Passagen dieser Veröffentlichung belegen, dass die Behauptung, Kinder würden einen örtlich definierten Lebens­mittel­punkt benötigen - so sie denn je zutreffend war - zumindest im 21. Jahrhundert als eine nicht mehr zeitgemäße Fiktion anzusehen ist.

So heißt es auf den Seiten 34 und 35: "Gleichzeitig wird Erziehung aber auch (und in letzter Zeit verstärkt) als öffentliche Aufgabe definiert, die in wesentlichen Teilen - abhängig vom jeweiligen Alter des Kindes - auch an anderen Orten in eigens dafür eingerichteten Institutionen stattfindet. (...) in diesen unter­schiedlichen Erziehungs­räumen werden Kinder mit einer Vielfalt von zuweilen gegen­sätzlichen Erziehungs­normen konfrontiert. (...) Zu Recht wird der gegen­wärtige Familienalltag als 'multilokal' bezeichnet. (...) bewegen sich aber gleichzeitig in anderen sozialen Räumen, nämlich bei Großeltern, in der Schule, im Freundeskreis, in Vereinen und in speziell für Kinder und Jugendliche geschaffenen Einrichtungen. (...) So ist das Leben der Kinder und Jugendlichen im eigentlichen Sinne des Wortes vom frühen Lebens­alter an poly­zentrisch organisiert." Weitere Aussagen, die gegen die Existenz eines Lebens­mittel­punktes bei der plätzchen­backenden Mama sprechen, finden sich auf Seite 37: "(...) sondern sich auch der zeitliche Anteil von Kindheit, der innerhalb und außerhalb der Familie verbracht wird, verschoben hat. Für Kinder hat sich der soziale Bewegungsraum enorm erweitert."

Ein Vorurteil

Die immer wieder zu hörende Behauptung, ein Wechsel zwischen zwei Eltern­häusern wäre für Kinder per se belastend, ist ein Vorurteil. Jenseits des Säuglings­alters sind Wechsel für sie kognitiv gut zu erfassen und praktische Erfahrungen zeigen, dass Kinder überwiegend sehr gut damit zurecht­kommen, auch häufiger zu wechseln. Sofern die Standorte der Eltern­häuser in fuß­läufiger Entfernung voneinander liegen oder leicht per Auto bzw. öffentlichen Nah­verkehrs­mitteln zu erreichen sind, gibt es keine konkreten Belastungs­faktoren, wenn die Kinder wechseln wollen, die Bindungen an beide Eltern gut sind und die materiellen Vor­aus­setzungen in beiden Haushalten stimmen. Auch können bei räumlicher Nähe der Eltern­häuser alle Freizeit­aktivitäten von beiden Eltern­teilen aus erfolgen.

Fazit

Die neuere pädagogische und familien­psychologische Forschung betont die gleich­rangige Bedeutung von Mutter und Vater bei der Erziehung. Weitere Studien treffen Aussagen darüber, welche Umgangsregelungen angesichts des kindlichen Zeit­empfindens angebracht sind.

Die unwissenschaftliche Mär vom unverzichtbaren Lebens­mittel­punkt ist weder mit einer gleich­berechtigten Elternschaft von Müttern und Vätern noch dem Bedürfnis nach häufigem Kontakt mit beiden Eltern­teilen und kurzen Trennungs­phasen vereinbar. Gestützt wird sie allein von so genannten "Sachverständigen", die ihre Dienste für üppige Tantiemen an konservative Richter verkaufen. Jene wollen Kinder aufgrund nicht hinter­fragter Klischees bzw. Erfahrungen mit wenig präsenten Vätern aus der eigenen Kindheit, die dann einfach pauschalisiert werden, unabhängig von den Bedingungen des konkreten Einzelfalls um jeden Preis der Mutter überantworten.

Im Kontext von Umgangs- oder Sorgerechts­verfahren ist die Fiktion vom Lebens­mittel­punkt nichts weiter als ein unseriöses Instrument, um Müttern nach einer Trennung die Besitz­rechte an den Kindern zu verschaffen. Hier besteht ein unmittelbarer Zusammenhang mit den oftmals unsäglichen familien­psychologischen Gutachten.

Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechts­verhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [9]


WikiMANNia rät:
"Meiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

Einzelnachweise

  1. § 1687 BGB, Abs. 1, Satz 2
  2. OLG Niedersachsen: OLG Celle, 15. Zivilsenat, Az. 15 WF 241/07, Beschluss vom 4. Januar 2008
  3. Deutsches Jugendinstitut: Interview: "Kinder mit mehr als einem Zuhause"
  4. Näheres siehe im Portal Familienrecht ganz unten in der Rubrik "Familienrecht (Urteile)"; eine Einführung bietet der Beitrag "Gerichtsbeschlüsse zum Wechselmodell".
  5. Wikipedia: Hauptwohnsitz
  6. beck-online (kostenpflichtiger Download) Das Wechselmodell im Umgangsrecht und die Beliebigkeit der Argumentation - Schwierigkeiten mit Methodik und Gleichberechtigung, Aufsatz von Dr. Christoph Mandla, erschienen in NJ [Zeitschrift Neue Justiz] 7/2011, Seiten 278 ff.
  7. System Familie: Paritätsmodell
  8. TrennungsFAQ: Umgangspraxis (Hälftige Kinderbetreuung: Phantasie oder durchführbar?)
  9. Karl Albrecht Schachtschneider: "Rechtsproblem Familie", S. 23, S. 28-31
    Pdf-icon-intern.svg Rechtsproblem Familie in Deutschland (41 Seiten)

Netzverweise

Querverweise